Compliance

Hinweisgebersystem: Frühzeitig Missstände erkennen

Wir sind offen, Missstände so früh wie möglich zu erkennen, um ihnen nachgehen zu können. Ein wichtiger Baustein dafür ist, dass uns Hinweise auf mögliche oder festgestellte Verstöße gemeldet werden.

Ein Verstoß liegt z.B. vor, wenn gegen geltendes Recht oder interne Richtlinien verstoßen wird. Dazu zählen z.B. Verstöße gegen korruptionsrechtliche Vorschriften.
Über das Hinweisgebersystem können Hinweise zu unzulässigen Geschäftspraktiken sowie Verstöße gegen interne und externe Vorgaben gemeldet werden. Hierzu gehören insbesondere: Straftaten und besonders schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten, Geldwäscheverdachtsfälle, Datenschutzverstöße, Verstöße in der Lieferkette wie menschenrechts- und umweltschutzbezogene Risiken sowie Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten, Kartellrechtsverstöße und sonstige Compliance-Vorfälle.

Allgemeine Kundenanliegen sind an den zuständigen Kundenservice zu richten.

Sollten Sie Anzeichen für Risiken und Verstöße bemerken, weisen Sie uns bitte darauf hin. Das Hinweisgeber-System steht dabei für die Mitarbeitenden der Schillinggruppe ebenso offen wie für Hinweise externer Partner – Kunden, Vertragspartner, Lieferanten, Betroffener oder Beobachter. Repressalien aufgrund von Beschwerden oder Hinweisen tolerieren wir nicht.

Die Vertraulichkeit Ihrer Meldung und Ihre Identität werden selbstverständlich gewahrt.

Unternehmensinterne Ansprechpartnerin:

Hinweisgebende Personen können jederzeit ihren Hinweis schriftlich, mündlich oder persönlich direkt an die genannte Ansprechperson übermitteln.

Frau Conny Hettstedt-Bader
Compliance-Beauftragte
Telefon: 02233 7900-41
E-Mail: compliance@schillinggruppe.de

Unabhängige Ombudsperson:

Herr Rechtsanwalt
Dr. Lutz Nepomuck
GAZEAS NEPOMUCK Rechtsanwälte Partnergesellschaft mbB
Theodor-Heuss-Ring 34, 50668 Köln
Telefon: 0221 975858-285
Mobil: 0173 3239723
E-Mail: Ombudsmann.StadtwerkeKoelnKonzern@gazeas.de

In Zusammenhang mit der Möglichkeit der Hinweisgabe per E-Mail, bitten wir zu berücksichtigen, dass eine lückenlose Vertraulichkeit u.a. mangels Verschlüsselung insoweit nicht gewährleistet ist.