Compliance

Integrität als Unternehmensgrundsatz

Um die Bedürfnisse der Bewohner der Stadt Köln und ihrer Umgebung bestmöglich zu erfüllen, ist ein leistungsfähiger öffentlicher Personennahverkehr große Herausforderung und unbedingte Voraussetzung. Die Schillinggruppe als Tochtergesellschaft der Kölner Verkehrs-Betriebe AG stellt sich dieser Herausforderung im Sinne einer umweltfreundlichen Daseinsvorsorge und trägt damit eine gesellschaftliche Verantwortung.

Zu dieser Verantwortung gehört auch, dass verantwortungsvolles, gesetzeskonformes und integres Handeln für uns eine hohe Bedeutung haben. Bei der Erfüllung unserer Aufgaben sind deshalb die Einhaltung der jeweils relevanten gesetzlichen und innerbetrieblichen Regelungen und Vorschriften und die Verlässlichkeit als Vertragspartner nicht nur eine hochrangige Verpflichtung, sondern auch Ausdruck unseres Selbstverständnisses und unserer Unternehmenskultur.

Die Schillinggruppe verfolgt dieses Ziel eines gesetzeskonformen Verhaltens gemeinsam mit den anderen Gesellschaften des Stadtwerke Köln Konzerns.

Als Tochter der Kölner Verkehrs-Betriebe AG umfasst Rechtstreue für uns auch die Wahrnehmung der Verantwortung für Menschenrechte und Umwelt entlang unserer Lieferkette. Dementsprechend nehmen wir auch Verantwortung im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes wahr. Als Unternehmen sind uns gute Arbeits- und Lebensbedingungen, die Einhaltung der Menschenrechte sowie umweltschonendes Handeln wichtig. Dies gilt für unseren eigenen Geschäftsbetrieb und ebenso für unsere Lieferkette.

Hinweisgebersystem: Frühzeitig Missstände erkennen

Wir sind offen, Missstände so früh wie möglich zu erkennen, um ihnen nachgehen zu können. Ein wichtiger Baustein dafür ist, dass uns Hinweise auf mögliche oder festgestellte Verstöße gemeldet werden.

Ein Verstoß liegt z.B. vor, wenn gegen geltendes Recht oder interne Richtlinien verstoßen wird. Dazu zählen z.B. Verstöße gegen korruptionsrechtliche Vorschriften.
Über das Hinweisgebersystem können Hinweise zu unzulässigen Geschäftspraktiken sowie Verstöße gegen interne und externe Vorgaben gemeldet werden. Hierzu gehören insbesondere: Straftaten und besonders schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten, Geldwäscheverdachtsfälle, Datenschutzverstöße, Verstöße in der Lieferkette wie menschenrechts- und umweltschutzbezogene Risiken sowie Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten, Kartellrechtsverstöße und sonstige Compliance-Vorfälle.

Allgemeine Kundenanliegen sind an den zuständigen Kundenservice zu richten.

Sollten Sie Anzeichen für Risiken und Verstöße bemerken, weisen Sie uns bitte darauf hin. Das Hinweisgeber-System steht dabei für die Mitarbeitenden der Schillinggruppe ebenso offen wie für Hinweise externer Partner – Kunden, Vertragspartner, Lieferanten, Betroffener oder Beobachter. Repressalien aufgrund von Beschwerden oder Hinweisen tolerieren wir nicht.

Die Vertraulichkeit Ihrer Meldung und Ihre Identität werden selbstverständlich gewahrt.

Unternehmensinterne Ansprechpartnerin:

Hinweisgebende Personen können jederzeit ihren Hinweis schriftlich, mündlich oder persönlich direkt an die genannte Ansprechperson übermitteln.

Frau Mehrnousch Schmitz
Beschwerdestelle
Telefon: 02233-790084
E-Mail: compliance@schillinggruppe.de

Unabhängige Ombudsperson:

Herr Rechtsanwalt
Dr. Lutz Nepomuck
GAZEAS NEPOMUCK Rechtsanwälte Partnergesellschaft mbB
Theodor-Heuss-Ring 34, 50668 Köln
Telefon: 0221 975858-285
Mobil: 0173 3239723
E-Mail: Ombudsmann.StadtwerkeKoelnKonzern@gazeas.de

In Zusammenhang mit der Möglichkeit der Hinweisgabe per E-Mail, bitten wir zu berücksichtigen, dass eine lückenlose Vertraulichkeit u.a. mangels Verschlüsselung insoweit nicht gewährleistet ist.